Urteil vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 KR 53/12 R (Urteil)
...wird insoweit nach wie vor auf die für den jeweiligen Reha-Träger geltenden Leistungsgesetze verwiesen, während die Vorschriften des SGB IX nur maßgebend sind, soweit etwa im SGB V nichts Abweichendes...