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BewG § 18 Vermögensarten (Law)
Das Vermögen, das nach den Vorschriften des Zweiten Teils dieses Gesetzes zu bewerten ist, umfaßt die folgenden Vermögensarten: 1. ...
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BewG Anlage 18 (zu § 163 Abs. 7 und § 164 Abs. 2 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3062) ...
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BewG Anlage 16 (zu § 163 Abs. 5 und § 164 Abs. 2 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3062) ...
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BewG § 16 Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen (Law)
Bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts kann der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach...