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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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AAppO § 11 Mündliche Prüfungen (Law)
...ds oder Beisitzers. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter kann an den Prüfungen, in denen er nicht selbst Prüfer ist, teilnehmen und Prüfungsfragen stellen. Bei Wiederholungsprüfungen hat außer dem...
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AAppO § 17 Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
(1) Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: ...
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AAppO Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...dstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde in ...............................
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AAppO Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) (Law)
...dstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 ...
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AAppO Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) (Law)
...dstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 I. ...
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AAppO Anlage 9 (zu § 11 Abs. 6 Satz 1) (Law)
...dstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1503; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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AAppO § 22b Erlaubnis nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung zus...
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AAppO § 22a Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...17 zu dieser Verordnung ausgestellt.