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BBauG § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen (Law)
...orderlichen Vertreter werden von der für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständigen Obersten Landesbehörde auf die Dauer von drei Jahren bestellt.
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BBauG § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre (Law)
...oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen. (4) Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald di...