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AO 1977 § 17 Örtliche Zuständigkeit (Law)
...uständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.
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AO 1977 § 98 Einnahme des Augenscheins (Law)
...ugenschein durch, so ist das Ergebnis aktenkundig zu machen. (2) Bei der Einnahme des Augenscheins können Sachverständige zugezogen werden.