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AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.) Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
...undes-Apothekerordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern. (3) Die Fragen ...
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AAppO § 17 Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...ung dauert an den beiden ersten Tagen je zweieinhalb Stunden und an den folgenden beiden Tagen je zwei Stunden. Die Anzahl der in der Aufsichtsarbeit zu beantwortenden Fragen und ihre Verteilung auf d...
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AAppO Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) (Law)
...undlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie 100 Fragen ...
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...ung, therapeutische Anwendung sowie deren pharmazeutische und klinische Beurteilung; Erkennung, Reinheits- und Qualitätsprüfung von Drogen; analytische Verfahren zur Untersuchung und Standardisierung ...
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AAppO Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) (Law)
...und Organsystemen unter Einschluss von Regulationsmechanismen und zellbiologischen Aspekten; Grundzüge des Immunsystems; Fortpflanzungsorgane und deren Funktion, Schwangerschaft; Zusammensetzung und U...