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ÄApprO 2002 Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7) (Law)
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
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ÄApprO 2002 § 19 Versäumnisfolgen (Law)
(1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder gibt er die Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung, so hat er den Prüfungsabschnitt oder den Prüfungsteil n...
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ÄApprO 2002 Anlage 15 (zu § 28 Absatz 3 Satz 2) (Law)
...kretion, des Stoffwechsels und der Nieren. Immunologische und allergische Krankheiten, Krankheiten des rheumatischen Formenkreises, Infektionskrankheiten, Geschwulstkrankheiten. ...
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ÄApprO 2002 § 15 Mündlich-praktische Prüfung (Law)
...kräfte der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind, bestellt. Als Mitglieder der Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können stattdessen auch dem Lehrkörper einer Univer...
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ÄApprO 2002 § 10 Meldung und Zulassung zur Prüfung (Law)
...Krankenpflegedienstes (§ 6); 2. bei der Meldung zum Zweiten Absc...
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ÄApprO 2002 Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...kroskopische und Mikroskopische Anatomie der Kreislauforgane, der Eingeweide, des Nervensystems und der Sinnesorgane, des Bewegungsapparates, der Haut, des endokrinen Systems und des Immunsystems. Zus...
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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2427; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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ÄApprO 2002 § 35 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundesärzteord...
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ÄApprO 2002 § 35a Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundesärzteordn...
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ÄApprO 2002 § 34 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundesärzteordn...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2426; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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ÄApprO 2002 Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) (Law)
...Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw. zur Ausbildung bestimmt worden von der Universität ...