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EBO § 24 Zug- und Stoßeinrichtungen (Law)
(1) Die Fahrzeuge müssen an beiden Enden federnde Zug- und Stoßeinrichtungen haben. (2) Fahrzeuge, die im Betrieb dauernd verbunden bleiben, gelten hinsichtlich der Ausrüstung mit Zug- und S...
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EBO § 22 Begrenzung der Fahrzeuge (Law)
(1) Für die Abmessungen der Fahrzeuge, die freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden sollen, gilt die Bezugslinie G 1 nach Anlage 7, für die Abmessungen der übrigen Fahrzeuge die Be...
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EBO § 19 Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit (Law)
(1) Bei stillstehenden Fahrzeugen, deren Radsatzabstände 1.500 mm nicht unterschreiten, sind Radsatzlasten bis zu 18 t I ...
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EBO Anlage 8 (zu § 22) (Law)
...1991, Nr. 30 Anlageband S. 24 - 25) Maße in Millimetern ...
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EBO Anlage 7 (zu § 22) (Law)
...1991, Nr. 30 Anlageband S. 22 - 23) Maße in Millimetern ...
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EBO Anlage 9 (zu § 22) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 26) 1. ...
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EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
...1991, Nr. 30 Anlageband S. 27) 1. ...