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StRSaarEG § 79 Erhebungszeitraum 1959 (Law)
Bei Unternehmen, deren Geschäftsleitung sich im Saarland befindet, endet die Steuerpflicht für Betriebstätten, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes außerhalb des Saarlandes liegen (§ ...
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StRSaarEG § 80 Erhebungszeitraum 1959/60 (Law)
...1959 und 1959/60 endenden Wirtschaftsjahre zusammen einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten und ergibt sich für jeden der Erhebungszeiträume 1959 und 1959/60 ein Gewerbeertrag, so ist der Steuermeßb...
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StRSaarEG § 75 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60 (Law)
Bei Kapitalgesellschaften im Sinn des § 19 Abs. 1 Ziff. 2 des Körperschaftsteuergesetzes sind die in dieser Vorschrift und die in § 19 Abs. 2 Ziff. 2 des Körperschaftsteuergesetzes bezeic...
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StRSaarEG § 59 Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen (Law)
...1959/60 (§ 44) werden nur die entrichteten Vorauszahlungen angerechnet, die in diesem Veranlagungszeitraum fällig geworden sind.
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StRSaarEG § 57 Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60 (Law)
Die Einkommensteuertabelle (Anlage zu § 32a des Einkommensteuergesetzes) und die Einkommensteuertabelle (Anhang zu § 63b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) sind bei der Veranlag...