-
AufenthV § 62 Dateienführungspflicht der Ausländerbehörden (Law)
Die Ausländerbehörden führen zwei Dateien unter den Bezeichnungen "Ausländerdatei A" und "Ausländerdatei B".
-
AufenthV § 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum (Law)
(1) Ausländer, die sich im Bundesgebiet befinden, ohne im Sinne des § 13 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes einzureisen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. (2) Das Erfordernis...
-
AufenthV Anlage C (zu § 26 Absatz 2 Satz 1) (Law)
Indien Jordanien Ausgenommen von der Flughafentransitvisumpflicht sind Staatsangehörige Jordaniens, sofern sie ...