Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 61/16 (Urteil)
...bei einem mutwilligen, rechtsmissbräuchlichen Verhalten eingreift. Diese Beurteilung des Beschwerdegerichts verstößt weiter nicht gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK. Vielmehr sind Gebühren für eine missbräuchli...