Urteil vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I R 35/10 (Urteil)
...icht liefe es aber zuwider, wenn Verluste in die Berechnung des Progressionsvorbehalts einbezogen würden, die im Fall der Steuerpflicht der Einkünfte nicht zu berücksichtigen wären. Es wäre sinnwidrig...