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BrennO 1998 § 11 (Law)
Für jede Verschlußbrennerei und für jede Abfindungsbrennerei, die noch ein Brennrecht besitzt, ist ein Stammblatt nach Muster 1 in dreifacher Ausfertigung anzule...
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 180 bis 183 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 19 bis 32 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 53 bis 55 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 194 bis 196 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 234 bis 236 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 12 bis 14 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 33 bis 37 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 157 bis 160 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 200 bis 203 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 § 2 (Law)
(1) In Eigenbrennereien dürfen nur Rohstoffe verarbeitet werden, aus denen schon vor dem 1. Oktober 1914 Branntwein in gewerblicher Weise hergestellt worden ist. (2) Die Rohstoffe der Brannt...
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BrennO 1998 § 5 (Law)
(1) Landwirtschaftliche Verschlußbrennereien verlieren diese Eigenschaft nicht, wenn sie 1. vorübergehend selbstgewonnene Obstst...
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BrennO 1998 § 6 (Law)
Obststoffe, denen zur Erhöhung der Weingeistausbeute Zucker, Melasse oder dergleichen zugesetzt worden ist (z.B. gezuckertes Obst, überzuckerter Wein), dürfen in Obstbrennereien nicht verarbeitet werd...
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BrennO 1998 § 10 (Law)
(1) Der Besitzer einer neu errichteten Brennerei hat bei der erstmaligen Betriebsanmeldung (§ 50) zu erklären, welcher Brennereiklasse die Brennerei zugeteilt sein soll. (2) Der Brennereibes...
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BrennO 1998 § 42 (Law)
(1) Wer eine Obstgemeinschaftsbrennerei betreibt, hat der Zollstelle auf Verlangen ein Verzeichnis der Mitglieder in doppelter Ausfertigung einzureichen und ihr Änderungen unverzüglich an...
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BrennO 1998 § 50 (Law)
Spätestens zwei Wochen vor der erstmaligen Eröffnung des Betriebs einer Brennerei hat der Brennereibesitzer der Zollstelle in doppelter Ausfertigung einzureichen ...
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BrennO 1998 § 56 (Law)
Der Brennereibesitzer hat die in § 50 bezeichneten und die sonstigen Schriftstücke und Unterlagen, die amtlich an ihn gelangen, nach Weisung des Hauptzollamts zu einem Belegheft zu vereinigen, das nac...
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BrennO 1998 § 58 (Law)
(1) Die Haupt- und Zwischensammelgefäße müssen den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes und der auf Grund des Mess- und Eichgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen. Sie müssen ferner mit...
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BrennO 1998 § 97 (Law)
...bis zur Einmündung der Rohre sind in gleicher Weise zu sichern wie der Teil der Anlage, in den das Wasser- oder Dampfrohr einmündet. Außerdem sind die zu den Vorrichtungen führenden Rohre einschließli...
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BrennO 1998 § 102 (Law)
(1) Das Bundesmonopolamt gibt eine Anweisung darüber heraus, welche Arten von Meßuhren überhaupt zur Vermessung von Branntwein in den Brennereien zugelassen sind (Meßuhrordnung). In der Anweisung werd...