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VerpackV 1998 § 11 Beauftragung Dritter (Law)
Hersteller und Vertreiber können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Verordnung Dritter bedienen. Die Rücknahme von Verpackungen und die Erstattung von Pfandbeträgen kann auch über Automaten...
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VerpackV 1998 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Satz 4, des § 23 Nr. 1, 2 und 6, des § 24 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 und Abs. 2 Nr. 1 und des § 57, jeweils in Verbindung mit § 59, sowie des § 7 Abs. 1 Nr. 3 und des § 12 Abs. 1 d...
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VerpackV 1998 § 17 *) (Law)
(weggefallen)
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VerpackV 1998 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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VerpackV 1998 § 8 Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (Law)
...bis 5 entsprechend zu erfüllen. Die Dokumentation ist der für den Vollzug des Abfallrechts zuständigen Behörde, auf deren Gebiet der Hersteller oder Vertreiber ansässig ist, auf Verlangen vorzulegen. ...
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VerpackV 1998 Anhang I (zu § 6) (Law)
...bis 4 zu erfüllen. (2) Im Jahresmittel müssen mindestens folgende Mengen an Verpackungen in Masseprozent einer stofflichen Verwertung zugeführt werden: ...
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VerpackV 1998 § 3 Begriffsbestimmungen (Law)
...bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden. Die Begriffsbestimmung für "Verpackungen" wird ferner durch die i...
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VerpackV 1998 § 16 Übergangsvorschriften (Law)
...bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung vorgelegt worden sind, gelten nicht als Bescheinigungen oder Anzeigen im Sinne von § 6 Absatz 2 in der ab dem 1. Januar 2015 geltenden Fassung. (3...
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VerpackV 1998 Anhang IV (zu § 14) (Law)
...1998, 2387 - 2389; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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VerpackV 1998 § 1 Abfallwirtschaftliche Ziele (Law)
...bis zum 1. Januar 2010. Die Bundesregierung berichtet über das Ergebnis ihrer Prüfung gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat. (3) Spätestens bis zum 31. Dezember 2008 sollen von den gesam...
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VerpackV 1998 § 5 Rücknahmepflichten für Umverpackungen (Law)
(1) Vertreiber, die Waren in Umverpackungen anbieten, sind verpflichtet, bei der Abgabe der Waren an Endverbraucher die Umverpackungen zu entfernen oder dem Endverbraucher in der Verkaufsstelle oder a...
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VerpackV 1998 § 9 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen (Law)
(1) Vertreiber, die Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter in Verkehr bringen, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von mindestens 0,...
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VerpackV 1998 § 12 Allgemeine Anforderungen (Law)
Verpackungen sind so herzustellen und zu vertreiben, daß 1. Verpackungsvolumen und -masse auf das Mindestmaß begrenzt werden, da...
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VerpackV 1998 § 13 Konzentration von Schwermetallen (Law)
(1) Verpackungen oder Verpackungsbestandteile dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI kumulativ 100 Milligramm je Kilogramm nicht über...
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VerpackV 1998 § 15 Ordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 69 Absatz 1 Nummer 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ...
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VerpackV 1998 § 2 Anwendungsbereich (Law)
(1) Die Verordnung gilt für alle im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, im Handel, in der Verwaltung, im Gew...
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VerpackV 1998 § 4 Rücknahmepflichten für Transportverpackungen (Law)
(1) Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferunge...
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VerpackV 1998 § 14 Kennzeichnung (Law)
Verpackungen können zur Identifizierung des Materials mit den im Anhang IV festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden. Die Verwendung anderer Nummern und Abkürzungen zur Identifizierun...
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VerpackV 1998 Anhang II (zu § 13 Abs. 2) (Law)
( Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1344 - 1345; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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VerpackV 1998 Anhang III (zu § 13 Abs. 3) (Law)
( Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 1572 - 1573; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...