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LuftBODV 2 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...22 Uhr und 8 Uhr Ortszeit. (11) Ein Ortstag ist ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0 Uhr Ortszeit beginnt und den die Besatzungsmitglieder an der Heimatbasis verbringen können.
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LuftBODV 2 2009 Eingangsformel (Law)
...2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 56 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S...
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LuftBODV 2 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 2 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...2.1991, S. 4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 859/2008 der Kommission vom 20. August 2008 (ABl. L 254 vom 20.9.2008, S. 1) in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung zur Betr...
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LuftBODV 2 2009 § 5 Dienstzeiten (Law)
...2) Die höchstzulässige kalenderjährliche Dienstzeit beträgt 2 000 Stunden. Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung ist die höchstzulässige Dienstzeit anteilig zu kürzen. Im Übrigen soll sie möglichst gle...
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LuftBODV 2 2009 § 6 Ortstage (Law)
...2) Je Kalendermonat sind mindestens sieben Ortstage, je Kalenderjahr mindestens 96 Ortstage zu gewähren. Der Anspruch auf 96 Ortstage im Kalenderjahr besteht über den gesetzlich geregelten Jahresurlau...
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LuftBODV 2 2009 § 12 Blockzeit (Law)
Die Blockzeiten jedes Besatzungsmitgliedes dürfen 900 Stunden während eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
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LuftBODV 2 2009 § 13 Positionierung (Law)
Die für die Positionierung aufgewendete Zeit gilt als Dienstzeit. Die Positionierung nach dem Ende der Ruhezeit, aber vor dem Dienst an Bord gilt als Teil der Flugdienstzeit, wird aber nicht als Fluga...
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LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
...2. oder dem Besatzungsmitglied während der Bereitschaftszeit ein ruhig gelegener Raum mit Schlafgelegenheit zur Verfügung steht, die Bereitschaftszeit jedoch weniger als...
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LuftBODV 2 2009 § 23 Übergangsregelungen (Law)
Für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung kann die Aufsichtsbehörde einem Unternehmer auf Antrag Ausnahmen von § 8 Absatz 3 bis 7, § 13 und § 15 genehmigen, sofern dies zu...
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LuftBODV 2 2009 § 10 Unterbrochene Flugdienstzeit (Law)
...2 geleistet werden. 4. Flugdienste nach Absatz 2 und § 9 dürfen nicht innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Tagen geleistet werden. ...
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LuftBODV 2 2009 § 11 Vorzeitige Beendigung (Law)
Ist aufgrund besonderer Umstände bei den Besatzungsmitgliedern eine vorzeitige Ermüdung in einem Maße eingetreten, die nach Anhörung der Betroffenen Zweifel an der weiteren sicheren Durchführung des F...
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LuftBODV 2 2009 § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LuftBODV 2 2009 § 4 Führung von Aufzeichnungen (Law)
...2) Überschreitungen der nach dieser Verordnung zulässigen Zeiten sind in den Aufzeichnungen deutlich zu kennzeichnen oder auf einem gesonderten Formblatt anzugeben. (3) Wird ein Besatzungsmi...
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LuftBODV 2 2009 § 7 Zusammensetzung der Flugdienstzeit (Law)
...2. die Blockzeit, 3. mindestens 15 Minuten für Abschlussarbeiten nach dem Ende der Blockzeit, ...
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LuftBODV 2 2009 § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...24-Stunden-Periode ist jedem Besatzungsmitglied eine Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu gewähren. Eine 24-Stunden-Periode beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem eine Ruhezeit ...
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LuftBODV 2 2009 § 8 Zulässige Flugdienstzeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...2 keine Anwendung. (4) Beginnt die Flugdienstzeit im Tagesrhythmus-Tief, werden von der nach Absatz 2 höchstzulässigen Zeitverlängerung von vier Stunden 100 Prozent der Überschneidung, höchs...
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LuftBODV 2 2009 § 16 Ruhezeit – Berücksichtigung von Zeitzonenunterschieden (Law)
...2 ein höherer Wert gilt. Sobald nach Flugdiensten nach Satz 1 die Zeitzone der Heimatbasis erreicht wird, ist nach dem ersten planmäßigen Ende der Flugdienstzeit eine Ruhezeit nach Maßgabe der Sätze 4...
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LuftBODV 2 2009 § 17 Zeitüberschreitungen, Verkürzung von Ruhezeiten (Law)
...2) Bei einer Zeitüberschreitung nach Absatz 1 darf die gesamte Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen Ruhezeit und dem Beginn der nachfolgenden Ruhezeit 16 Stunden, bei einem nach § 9 verlängerte...
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LuftBODV 2 2009 § 19 Ausnahmen für besondere Flüge (Law)
...2. die Ausnahmen auf Flüge ohne die Beförderung von Personen, bei Arbeits- und Wettbewerbsflügen zusätzlich auf Flüge nach Sichtflugregeln beschränkt bleiben, ...