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  •  Law (125)
Gesetzbuch
  •  MitbestGWO 2 2002 (125)
125 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • MitbestGWO 2 2002 § 13 Bekanntmachung (Law)

    den für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 9 Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste (Law)

    (2) Der Betriebswahlvorstand macht gleichzeitig mit der Ermöglichung der Einsichtnahme

  • MitbestGWO 2 2002 § 2 Bekanntmachung des Unternehmens (Law)

    der Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 Eingangsformel (Law)

    Auf Grund des § 39 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:

  • MitbestGWO 2 2002 Inhaltsübersicht (Law)

    Einleitung der Wahl § 2

  • MitbestGWO 2 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)

    (2) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bestimmt sich nach den Vorschriften

  • MitbestGWO 2 2002 § 3 Wahlvorstände (Law)

    (2) In den einzelnen Betrieben wird die Wahl im Auftrag und nach den Richtlinien des Unternehmenswahlvorstands

  • MitbestGWO 2 2002 § 6 Mitteilungspflicht (Law)

    (2) Jeder Betriebswahlvorstand teilt unverzüglich nach seiner Bildung dem Unternehmenswahlvorstand

  • MitbestGWO 2 2002 § 8 Wählerliste (Law)

    (2) Jedes Mitglied des Betriebswahlvorstands ist verpflichtet darauf hinzuwirken, dass die

  • MitbestGWO 2 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)

    Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von einer Woche seit Erlass der Bekanntmachung nach § 9

  • MitbestGWO 2 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)

    (2) Das Abstimmungsausschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • MitbestGWO 2 2002 § 16 Stimmabgabe (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand übersendet die Stimmzettel rechtzeitig den Betriebswahlvorständen

  • MitbestGWO 2 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)

    (2) Während der Abstimmung müssen mindestens zwei Mitglieder des Betriebswahlvorstands im

  • MitbestGWO 2 2002 § 18 (weggefallen) (Law)

  • MitbestGWO 2 2002 § 33 Abstimmungsniederschrift (Law)

    die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)

    bei börsennotierten Unternehmen, ob zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 96 Absatz 2 Satz 1

  • MitbestGWO 2 2002 § 49 Voraussetzungen (Law)

    das Wahlausschreiben, 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 51 Wahlniederschrift (Law)

    die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 69 Voraussetzungen (Law)

    das Wahlausschreiben, 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 71 Wahlniederschrift (Law)

    die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 73 Ausnahme (Law)

    Beginn der Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer noch nicht beendet ist (§ 13

  • MitbestGWO 2 2002 § 74 Delegiertenversammlung (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand bestimmt den Tag der Delegiertenversammlung.

  • MitbestGWO 2 2002 § 75 Delegiertenliste (Law)

    . § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 2 2002 § 85 Wahlniederschrift (Law)

    die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)

    . § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 5, § 75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 2 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)

    ...23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 2 2002 § 107 Wahlniederschrift (Law)

    Wahlumschläge; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 110 Stimmabgabe (Law)

    . § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 2 2002 § 116 Übergangsregelung (Law)

    I S. 1741), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl.

  • MitbestGWO 2 2002 § 21 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und stellt

  • MitbestGWO 2 2002 § 35 Ungültige Wahlvorschläge (Law)

    die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)

    unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2

  • MitbestGWO 2 2002 § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge

  • MitbestGWO 2 2002 § 41 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Bewerberinnen und Bewerber auf den Stimmzetteln unter

  • MitbestGWO 2 2002 § 45 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 62 Ungültige Wahlvorschläge (Law)

    die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Betriebswahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge

  • MitbestGWO 2 2002 § 66 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge

  • MitbestGWO 2 2002 § 79 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Unternehmenswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Bewerberinnen und Bewerber auf den Stimmzetteln unter

  • MitbestGWO 2 2002 § 82 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Unternehmenswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)

    (2) Ist das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, in unmittelbarer Wahl

  • MitbestGWO 2 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)

    (2) Das Abberufungsausschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • MitbestGWO 2 2002 § 108 Gemeinsame Vorschrift (Law)

    Abweichend von § 88 Abs. 3 Satz 1 sind auf den Seebetrieb die §§ 5 und 6 Abs. 2 nicht anzuwenden; für

  • MitbestGWO 2 2002 § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

  • MitbestGWO 2 2002 § 4 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands (Law)

    (2) Im Unternehmenswahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes bezeichneten

  • MitbestGWO 2 2002 § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands (Law)

    (2) Im Betriebswahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer

  • MitbestGWO 2 2002 § 7 Geschäftsführung der Wahlvorstände (Law)

    (2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben.


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