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  •  Law (125)
Gesetzbuch
  •  MitbestGWO 2 2002 (125)
125 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • MitbestGWO 2 2002 § 115 Berechnung von Fristen (Law)

    Für die Berechnung der in dieser Verordnung bestimmten Fristen sind die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind die Wochentage ...

  • MitbestGWO 2 2002 § 93 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis schriftlich

  • MitbestGWO 2 2002 § 2 Bekanntmachung des Unternehmens (Law)

    der Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 Eingangsformel (Law)

    Auf Grund des § 39 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:

  • MitbestGWO 2 2002 Inhaltsübersicht (Law)

    Einleitung der Wahl § 2

  • MitbestGWO 2 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)

    (2) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bestimmt sich nach den Vorschriften

  • MitbestGWO 2 2002 § 3 Wahlvorstände (Law)

    (2) In den einzelnen Betrieben wird die Wahl im Auftrag und nach den Richtlinien des Unternehmenswahlvorstands

  • MitbestGWO 2 2002 § 6 Mitteilungspflicht (Law)

    (2) Jeder Betriebswahlvorstand teilt unverzüglich nach seiner Bildung dem Unternehmenswahlvorstand

  • MitbestGWO 2 2002 § 8 Wählerliste (Law)

    (2) Jedes Mitglied des Betriebswahlvorstands ist verpflichtet darauf hinzuwirken, dass die

  • MitbestGWO 2 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)

    und jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von einer Woche seit Erlass der Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2

  • MitbestGWO 2 2002 § 13 Bekanntmachung (Law)

    den für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)

    (2) Das Abstimmungsausschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • MitbestGWO 2 2002 § 16 Stimmabgabe (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand übersendet die Stimmzettel rechtzeitig den Betriebswahlvorständen

  • MitbestGWO 2 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)

    (2) Während der Abstimmung müssen mindestens zwei Mitglieder des Betriebswahlvorstands im

  • MitbestGWO 2 2002 § 18 (weggefallen) (Law)

  • MitbestGWO 2 2002 § 33 Abstimmungsniederschrift (Law)

    die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)

    den für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 49 Voraussetzungen (Law)

    das Wahlausschreiben, 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 51 Wahlniederschrift (Law)

    die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 69 Voraussetzungen (Law)

    das Wahlausschreiben, 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 71 Wahlniederschrift (Law)

    die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 73 Ausnahme (Law)

    ...ssetzungen, nach den Vorschriften der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz Delegierte bereits gewählt sind, deren Amtszeit bei Beginn der Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der ...

  • MitbestGWO 2 2002 § 74 Delegiertenversammlung (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand bestimmt den Tag der Delegiertenversammlung.

  • MitbestGWO 2 2002 § 75 Delegiertenliste (Law)

    . § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 2 2002 § 85 Wahlniederschrift (Law)

    die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)

    . § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 5, § 75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 2 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)

    ...23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 2 2002 § 107 Wahlniederschrift (Law)

    Wahlumschläge; 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 110 Stimmabgabe (Law)

    . § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

  • MitbestGWO 2 2002 § 116 Übergangsregelung (Law)

    I S. 1741), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl.

  • MitbestGWO 2 2002 § 21 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und stellt

  • MitbestGWO 2 2002 § 35 Ungültige Wahlvorschläge (Law)

    die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)

    unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2

  • MitbestGWO 2 2002 § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge

  • MitbestGWO 2 2002 § 41 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Bewerberinnen und Bewerber auf den Stimmzetteln unter

  • MitbestGWO 2 2002 § 45 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 62 Ungültige Wahlvorschläge (Law)

    die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, 2.

  • MitbestGWO 2 2002 § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Betriebswahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge

  • MitbestGWO 2 2002 § 66 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge

  • MitbestGWO 2 2002 § 79 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Unternehmenswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)

    (2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Bewerberinnen und Bewerber auf den Stimmzetteln unter

  • MitbestGWO 2 2002 § 82 Öffentliche Stimmauszählung (Law)

    (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Unternehmenswahlvorstand die Stimmzettel und zählt

  • MitbestGWO 2 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)

    (2) Ist das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, in unmittelbarer Wahl

  • MitbestGWO 2 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)

    (2) Das Abberufungsausschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • MitbestGWO 2 2002 § 108 Gemeinsame Vorschrift (Law)

    Abweichend von § 88 Abs. 3 Satz 1 sind auf den Seebetrieb die §§ 5 und 6 Abs. 2 nicht anzuwenden; für

  • MitbestGWO 2 2002 § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

  • MitbestGWO 2 2002 § 4 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands (Law)

    (2) Im Unternehmenswahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes bezeichneten

  • MitbestGWO 2 2002 § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands (Law)

    (2) Im Betriebswahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer


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