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MontanMitbestGErgG (XXXX) §§ 19 u. 20 (weggefallen) (Law)
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
...usbildung dauert drei Jahre.
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RVO (XXXX) §§ 1 u. 2 (weggefallen) (Law)
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PMElekPrV (XXXX) Anlage 2 u. 3 (weggefallen) (Law)
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PharmRefPrV (XXXX) Anlage 1 u. 2 (weggefallen) (Law)
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...und Arbeitsabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung be...
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RVO (XXXX) §§ 137 u. 138 (weggefallen) (Law)
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RVO (XXXX) §§ 59 u. 60 (weggefallen) (Law)
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...usbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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RAG 20 § 2 (Law)
...2 und 3 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung zu leistenden Beiträgen; § 393a Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassu...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...ung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbi...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
...usbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
...uszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben das B...
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GewO (XXXX) §§ 32 u. 33 (weggefallen) (Law)
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RVO (XXXX) §§ 135 u. 136 (weggefallen) (Law)
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RVO (XXXX) §§ 157 u. 158 (weggefallen) (Law)
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KredWG (XXXX) §§ 13a u. 13b (weggefallen) (Law)
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WSG (XXXX) §§ 8d u. 8e (weggefallen) (Law)
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BEGDV 2 § 20 (Law)
...ung der Rente ganz oder teilweise eingestellt werden. Dies gilt nur, wenn der Verfolgte oder sein gesetzlicher Vertreter auf diese Rechtsfolgen vorher hingewiesen worden ist.
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GüKG 1998 (XXXX) §§ 24 u. 25 (weggefallen) (Law)