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FSPersAV § 20 Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen (Law)
Die Bewertung von Teilprüfungen und Prüfungen, die Ermittlung des Ergebnisses einer Prüfung aus den Ergebnissen der Teilprüfungen und Bestehen von Prüfungen sind in Anlage 9 geregelt.
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FSPersAV § 11 Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz (Law)
(1) Die Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz wird zum Abschluss jedes Erlaubnis- oder Ergänzungskurses nach Anlage 1 dieser Verordnung als praktische Arbeitsprobe an einer Simulationseinrichtun...
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FSPersAV Anlage 9 (zu § 18 Abs. 1, den §§ 20 und 35 Abs. 2) (Law)
...samtleistung zusammengefasst. Für die Bewertung der Gesamtleistung mit der Bewertungsstufe „E“ oder „Ü“ müssen sämtliche Einzelleistungen mindestens mit der Bewertungsstufe „E“ bewertet sein. ...
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FSPersAV Anlage 10 (zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11) (Law)
...2008, 1975 - 1979) 1. Organisation der flugmedizinischen Dienste ...
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FSPersAV Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) (Law)
...Satz 2 zweiter Halbsatz der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung in der Fassung vom 26. Februar 2002 (BGBl. I S. 1014) für Flugsicherungsbetriebspersonal im Sinne des § 2 Nr. 1a der Flugsicheru...