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FSPersAV § 20 Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen (Law)
Die Bewertung von Teilprüfungen und Prüfungen, die Ermittlung des Ergebnisses einer Prüfung aus den Ergebnissen der Teilprüfungen und Bestehen von Prüfungen sind in Anlage 9 geregelt.
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FSPersAV § 11 Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz (Law)
(1) Die Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz wird zum Abschluss jedes Erlaubnis- oder Ergänzungskurses nach Anlage 1 dieser Verordnung als praktische Arbeitsprobe an einer Simulationseinrichtun...
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FSPersAV Anlage 9 (zu § 18 Abs. 1, den §§ 20 und 35 Abs. 2) (Law)
...2008, 1973 - 1974 ) 1. Leistungsnachweise und Prüfungen für Fluglotse...
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FSPersAV Anlage 10 (zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11) (Law)
...2008, 1975 - 1979) 1. Organisation der flugmedizinischen Dienste ...
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FSPersAV Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1949 - 1957) 1. Abfol...