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BImSchV 39 § 20 Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber (Law)
...um für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit oder die von ihm beauftragte Stelle errichtet und betreibt im Bundesgebiet mindestens drei Messstationen, um die notwendige räumliche Auflösung zu...
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BImSchV 39 Anlage 17 (zu § 20) (Law)
...ung zur 24-stündigen Probenahme zur Untersuchung des Metallgehalts von PM 10 nach der DIN EN 12341:2014, Ausgabe August 2014, und den Bestimmungen zur Messdauer na...
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BImSchV 39 Anlage 16 (zu § 20) (Law)
...unktquellen Zur Beurteilung der Luftverschmutzung in der Nähe von Punktquellen sollte die Zahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen unter Berücksichtigung der Emissionsd...
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BImSchV 39 Anlage 18 (zu § 20) (Law)
...ung der Ablagerung von Quecksilber gilt die Methode, die in der DIN EN 15853:2010, Ausgabe November 2010, „Außenluftbeschaffenheit – Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung der Quecksilberdeposition...
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BImSchV 39 Anlage 15 (zu § 20) (Law)
...ung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen Die Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen ist auf der Grundlage der Werte wäh...