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EuWO 1988 Anlage 20 (zu § 34 Abs. 6 und 8) (Law)
...2003, 2608 - 2610; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 17 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) (Law)
...2003, 2601 - 2603 Ort, Datum ............. S...
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EuWO 1988 § 20 Einsicht in das Wählerverzeichnis (Law)
(1) Die Gemeindebehörde hält das Wählerverzeichnis mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Wird das Wählerverzeichnis im automatisiert...
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EuWO 1988 § 17 Verfahren für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis auf Antrag (Law)
(1) Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen,...
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EuWO 1988 Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2558 - 2563; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...