Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 ABR 28/10 (Urteil)
...solchen Veranstaltungen der Wahlvorstand vor Ort durch zwei Mitglieder des Gesamtbetriebsrats bestellt, später durch Beschluss des Gesamtbetriebsrats oder seines geschäftsführenden Ausschusses.
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