Urteil vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZR 59/16 (Urteil)
...Sinne des § 143 Abs. 1 BGB ist jede Willenserklärung, die unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt werden soll. Dazu bedarf es nicht des ausdrücklichen Gebrauchs des ...