Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 3320/17 (Urteil)
...iche Belange nicht entgegenstehen. Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur beurteilt w...