Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 199/14 (Urteil)
...blick auf die in seinem Gewerbebetrieb begründeten Forderungen bei der Abgabe der abstrakten Schuldanerkenntnisse und der Nebenerklärungen nach § 13 BGB nicht Verbraucher, sondern nach § 14 Abs. 1 BGB...