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Beschluss vom Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) - VI ZB 48/14 (Urteil)
...r einem Schuldner bei rein wirtschaftlicher Betrachtung für den Gläubiger einen höheren Wert darstellen. Da das Gesetz als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Forderungen vorsehe, dass der Gläubiger...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) - VI ZB 75/14 (Urteil)
...r Rüge der Rechtsbeschwerde liegt auch kein für die Bemessung der Beschwer maßgeblicher rechtlich beachtlicher wirtschaftlicher Nachteil darin, dass die Beklagte durch den Widerruf der durch sie veran...