Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 VR 5/17, 1 VR 5/17 (1 A 6/17) (Urteil)
...radierten sicherheitsrechtlichen Modell der Abwehr konkreter, unmittelbar bevorstehender oder gegenwärtiger Gefahren entsprechen. Vielmehr kann er die Grenzen für bestimmte Bereiche der Gefahrenabwehr...