BGB § 2050 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben (Law)
(1) Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, dasjenige, was sie von dem Erblasser bei dessen Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben, bei der Auseinandersetzun...