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BImSchV 39 § 21 Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
...kstoffdioxid, Partikel PM 10 , Partikel PM 2,5 , Blei, Benzol und Kohlenmonoxid wird nach Anlage 3 beurteilt. (2) Sofe...
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BImSchV 39 Anlage 11 (zu den §§ 21 und 28) (Law)
...Kriterien Unbeschadet der Anlage 1 sind bei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter zur Prüfung der Gültigkeit folg...
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BImSchV 39 Anlage 3 (zu den §§ 2, 3, 13, 14 und 21) (Law)
...kehrsreicher Kreuzungen müssen sie mindestens 25 Meter entfernt sein. Als verkehrsreiche Kreuzung gilt eine Kreuzung, die den Verkehrsstrom unterbricht und gegenüber den restlichen Straßenabschnitten ...