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BNotO § 84 (Law)
...otarkammern werden in der Vertreterversammlung durch ihre Präsidenten oder durch ein anderes Mitglied vertreten.
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BNotO § 21 (Law)
...oder den Sitz einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft, die Firmenänderung, eine Umwandlung oder sonstige rechtserhebliche Umstände auszustellen, wenn...
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BNotO § 17 (Law)
...orschriften der Zivilprozeßordnung die Prozeßkostenhilfe zu bewilligen wäre, hat der Notar seine Urkundstätigkeit in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung vorläufig gebührenfre...