-
AAppO § 22 Anrechnung von Ausbildungszeiten und Prüfungen (Law)
...Anrechnung oder Anerkennung erfolgt auf Antrag. Zuständig für die Entscheidungen nach den Absätzen 1, 2 und 4 ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Pharmaz...
-
AAppO Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...armazeutische Prüfung Herr/Frau .........................., geboren am ....................... i...
-
AAppO Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...at am ................. in ................ den Ersten/Zweiten/Dritten *) Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach der Approbationsordnung ...