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EBO § 22 Begrenzung der Fahrzeuge (Law)
(1) Für die Abmessungen der Fahrzeuge, die freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden sollen, gilt die Bezugslinie G 1 nach Anlage 7, für die Abmessungen der übrigen Fahrzeuge die Be...
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EBO § 18 Einteilung, Begriffserklärungen (Law)
(1) Die Fahrzeuge werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen unterschieden. Regelfahrzeuge müssen den nachstehenden Bauvorschriften entsprechen. Nebenfahrzeuge ...
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EBO Anlage 8 (zu § 22) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 24 - 25) ...
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EBO Anlage 7 (zu § 22) (Law)
...22 - 23) Maße in Millimetern ...
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EBO Anlage 9 (zu § 22) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 26) 1. ...