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AnzV 2006 § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (Law)
(1) Einzelanzeigen über passivische Beteiligungsverhältnisse nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular "Passivische Beteiligungsanzeige" nach ...
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AnzV 2006 § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten) (Law)
...24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes anzuzeigen, sobald auf Grund der geführten Verhandlungen anzunehmen ist, dass die Vereinigung zustande kommen wird. Das Scheitern der Fusionsverhandlungen ist unverzü...
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AnzV 2006 § 5b Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes ist eine Erklärung der dort genannten Personen beizufügen, ob nach ihrer Kenntnis ...
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AnzV 2006 § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes ist ein aussagekräftiger Lebenslauf der genannten Personen beizufügen. Der Lebenslauf muss lückenlos, vollstä...
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AnzV 2006 § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes genannten Personen haben bei der Bundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gew...
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AnzV 2006 § 9 Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes (Anzahl inländischer Zweigstellen) (Law)
...24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes ist jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres einzureichen. Der Aufsichtsbehörde ist die Anzeige nur auf Verlan...
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AnzV 2006 § 4 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 17 und Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes (Law)
...24 Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes sind als Änderungsanzeigen zu kennzeichnen. (3) Kredite sind nicht nach § 24 Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes anzuzeigen, wen...
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AnzV 2006 § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (Law)
(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Einzelvertretung des Instituts in dessen gesamtem Geschäft...
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AnzV 2006 § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes genannten Personen haben bei der Bundesanstalt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 A...
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AnzV 2006 § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen) (Law)
(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes ist das Formular nach Anlage 1 zu verwenden. In dem Formular sind die Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung der Befugn...
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AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
(1) Einzelanzeigen von Instituten über aktivische Beteiligungsverhältnisse nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13 und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind mit de...
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AnzV 2006 § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung) (Law)
...24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes betreffend die Aufnahme und die Beendigung einer Tätigkeit von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutu...
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AnzV 2006 § 6 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat) (Law)
...24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes muss enthalten: 1. die Bezeichnung des Staates, in dem die Zweigstelle errichtet, verlegt oder geschl...
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AnzV 2006 § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich (Law)
(1) Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular "Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft od...
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AnzV 2006 § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes (Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften) (Law)
...24 Absatz 3a Satz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes ist das Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 3 dieser Verordnung zu verwenden. Sammelanzeigen nach § 24 Absatz 3a Satz 2 und 5 des Kr...