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AKG § 24 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen (Law)
...k nach diesem Gesetz nicht zu erfüllen und ist dem Berechtigten wegen der Beeinträchtigung nicht zuzumuten, sein Recht an dem Grundstück zu behalten, so ist § 23 entsprechend anzuwenden.
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AKG § 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen (Law)
...kräftiges Urteil oder Schiedsspruch der Bund, ein Land oder ein sonstiger öffentlicher Rechtsträger mit Ausnahme der in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsträger dem Grunde oder der Höhe nach zur Erfüllung ve...