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LAP-gehDAAV 2004 § 26 Ziel und Inhalt der Laufbahnprüfung (Law)
(1) In der Laufbahnprüfung ist festzustellen, ob die Anwärterinnen und Anwärter für die vorgesehene Laufbahn befähigt sind. (2) Die Prüfung wird an den Lernzielen ausgerichtet; in ihr sollen...
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LAP-gehDAAV 2004 § 5 Ausschreibung, Bewerbung (Law)
(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt. (2) Bewerbungen sind an das Auswärtige Amt zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen: ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 6 Auswahlverfahren (Law)
...rlagen die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 4 erfüllen, sofern nicht ein Vorverfahren durchgeführt wird. Schwerbehinderte Menschen sowie ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit Eingliederun...
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LAP-gehDAAV 2004 § 22 Erste Zwischenprüfung (Law)
...rleistet sein. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Lehrenden oder sonstigen mit Lehraufgaben betrauten Mitgliedern der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Diese bestim...
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LAP-gehDAAV 2004 § 24 Prüfungsamt (Law)
Dem beim Auswärtigen Amt eingerichteten Prüfungsamt obliegt die Durchführung der zweiten Zwischenprüfung und der Laufbahnprüfung; es trägt Sorge für die Entwicklung und gleichmäßige Anwendung der Bewe...
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LAP-gehDAAV 2004 § 35 Gesamtergebnis (Law)
...rliches Recht die Durchschnittspunktzahl der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens 5 beträgt. (3) Im Anschluss an die Beratung der Prüfungskommission teilt die oder der Vorsitzende...
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LAP-gehDAAV 2004 § 38 Wiederholung (Law)
...rlängert. (3) Ist die Diplomarbeit mindestens mit fünf Rangpunkten bewertet worden, sind lediglich die schriftliche und die mündliche Prüfung vollständig zu wiederholen. Sind nur in der Dipl...
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LAP-gehDAAV 2004 § 39 Allgemeine Aufstiegsregelungen (Law)
...rliegen. Auf die Durchführung des beim Auswärtigen Amt stattfindenden Auswahlverfahrens ist § 6 entsprechend anzuwenden, sofern in den folgenden Vorschriften nicht andere Regelungen getroffen werden. ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 14 Hauptstudium (Law)
(1) Das Hauptstudium vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit, methodisch und selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu arbeiten. Es baut ergänzend ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 27 Prüfungsort, Prüfungstermin (Law)
(1) Das Prüfungsamt setzt in Abstimmung mit dem Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung den Zeitpunkt der Ausgabe der Diplomarbeit sowie Ort und...
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LAP-gehDAAV 2004 § 36 Zeugnis (Law)
(1) Das Prüfungsamt erteilt den Anwärterinnen und Anwärtern, die die Prüfung bestanden haben, ein Prüfungszeugnis, das mindestens die Abschlussnote sowie die nach § 35 Abs. 1 Satz 2 errechnete Durchsc...
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LAP-gehDAAV 2004 Eingangsformel (Law)
...2671) verordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:
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LAP-gehDAAV 2004 § 4 Einstellungsvoraussetzungen (Law)
...rlichen Kenntnisse in der französischen Sprache noch vor der Einstellung nachgewiesen werden müssen, und 6. eine widerstandsfähige Gesundhei...
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LAP-gehDAAV 2004 § 16 Praktika (Law)
...rlich sind, teilnehmen und Gelegenheit erhalten, sich im Vortrag und in der Verhandlungsführung zu üben. (2) Tätigkeiten, die nicht dem Ziel der Ausbildung entsprechen, dürfen den Anwärterin...
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LAP-gehDAAV 2004 § 29 Schriftliche Prüfung (Law)
...rliches Recht (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 bis 5), 2. Staatsrecht, 3. ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 31 Mündliche Prüfung (Law)
(1) Die mündliche Prüfung richtet sich auf unterschiedliche Schwerpunkte der Ausbildungsinhalte aus. Die Prüfungskommission wählt aus den Gebieten der schriftlichen Prüfung (§ 29 Abs. 1) entsprechend ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 1 Laufbahnämter (Law)
(1) Die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn. (2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der L...
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LAP-gehDAAV 2004 § 3 Einstellungsbehörde (Law)
...rlängerung des Vorbereitungsdienstes und die Aufstiegsausbildung. Das Auswärtige Amt ist die für die beamtenrechtlichen Entscheidungen zuständige Dienstbehörde.
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LAP-gehDAAV 2004 § 25 Prüfungskommission (Law)
...rleistet sein. Die Vorsitzenden, sonstigen Mitglieder und Ersatzmitglieder bestellt das Prüfungsamt; die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände des öffentlichen Dienstes können Mi...
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LAP-gehDAAV 2004 § 28 Diplomarbeit (Law)
(1) Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie soll die Fähigkeit zur selbständigen Bearbeitung eines Problems aus den Inhalten der Ausbildung nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorge...