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MKSeuchV 2005 § 15 Sperrgebiet (Law)
...oht sich die Maul- und Klauenseuche großflächig auszubreiten, so legt die zuständige oberste Landesbehörde, vorbehaltlich des Vorliegens der Genehmigung der Europäischen Kommission, das Gebiet fest, i...
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MKSeuchV 2005 § 27 Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland (Law)
...on zehn Kilometern von der deutschen Grenze festgestellt und der für das angrenzende Gebiet im Inland zuständigen Behörde amtlich zur Kenntnis gebracht, so ordnet diese die Maßnahmen entsprechend den ...
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MKSeuchV 2005 Anlage 1 (zu § 15 Absatz 2 Nummer 1) (Law)
...on (vollständige Angabe des Verladeorts) Name und Anschrift des Versenders: ...