2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)
...krafttreten der Vorbemerkung Nr. 8 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B in der Fassung dieses Gesetzes unverändert weiter anzuwenden; das Land Hessen darf eine gestaffelte Aufwandsentschädigung bi...
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BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)
...krafttreten und am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte gelten, sofern ihre Einstufung durch dieses Gesetz geregelt wird, die nachfolgenden Vorschrifte...