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EBO (XXXX) §§ 29 bis 31 (weggefallen) (Law)
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EBO § 22 Begrenzung der Fahrzeuge (Law)
...llen, gilt die Bezugslinie G 1 nach Anlage 7, für die Abmessungen der übrigen Fahrzeuge die Bezugslinie G 2 nach Anlage 8. Die Bezugslinie nach Anlage 8 Bild 3 darf für Wagen nur mit besonderer Genehm...
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EBO Anlage 8 (zu § 22) (Law)
...linie für die unteren Teile der Fahrzeuge, die nicht über Gleise fahren dürfen, deren Einrichtungen nach der Grenzlinie für feste Anlagen gemäß Anlage 1 Bild 2 Buchstabe b bemessen sind (Ablaufberge, ...
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EBO Anlage 7 (zu § 22) (Law)
...lle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 22 - 23) Maße in Millimet...
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EBO Anlage 9 (zu § 22) (Law)
...l = Spurweite des Gleises; die Spurweite ist mit 1,465 m anzusetzen; für Wagen mit Drehgestellen im Gleisborgen l = 1,435 m