Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvF 1/07 (Urteil)
...bei der bisherigen Paragraphenbezeichnung (§ 13b) blieb, wurde die bisher als § 27 Abs. 3 und 4 geführte Übergangsregelung zu § 33 Abs. 3 und 4. Inhaltlich blieben die Vorschriften unverändert.
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