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FSPersAV § 3 Aufsichtsbehörde (Law)
Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
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FSPersAV Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) (Law)
...bs. 2 und 3 und § 34 Abs. 4 festgelegten Anforderungen an die Sprachkompetenz gelten sowohl für den Gebrauch der Sprechgruppen als auch für den Gebrauch normaler Sprache. Zum Nachweis der Sprachkompet...
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FSPersAV Anlage 6 (zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) (Law)
...bsdurchführung, insbesondere: – Recht und Verwaltungshandeln ...
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FSPersAV Anlage 5 (zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) (Law)
...34 Abs. 4 und ermöglicht damit die vorschriftsgemäße und funktionsbezogene Kommunikation; • ...
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FSPersAV Anlage 8 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) (Law)
...bstverantwortlichen Inbetriebhaltung. 3. Leistungsnachweise ...
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FSPersAV Anlage 7 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) (Law)
...bschnitte erfolgreich zu durchlaufen. Der erste Trainingsabschnitt ist eine allgemeine Einweisung mit einem organisatorischen und einem fachlichen Teil; der zweite Trainingsabschnitt u...
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FSPersAV Anlage 2 (zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3) (Law)
...bschluss der abschnittsbezogenen fachlichen Einweisung ist ein schriftlicher und zum Abschluss jeder Trainingsphase eines Trainingsabschnitts ein praktischer Leistungsnachweis mit einer Dauer von mind...
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FSPersAV Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) (Law)
...bs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung in der Fassung vom 26. Februar 2002 (BGBl. I S. 1014) für Flugsicherungsbetriebspersonal im Sinne des § 2 Nr. 1a der Flugs...