Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 980/10 (Urteil)
...kommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 <190>). Zwar ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine
Frage- und Aufklärungspflicht des Richters. Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103...