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BJagdG § 37 (Law)
(1) In den Ländern sind Jagdbeiräte zu bilden, denen Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Naturschutzes angehören müssen. (2) Die Lä...
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BJagdG § 31 Umfang der Ersatzpflicht (Law)
...arstellt. Bei der Feststellung der Schadenshöhe ist jedoch zu berücksichtigen, ob der Schaden nach den Grundsätzen einer ordentlichen Wirtschaft durch Wiederanbau im gleichen Wirtschaftsjahr ausgeglic...
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BJagdG § 10 Jagdnutzung (Law)
(1) Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung. Sie kann die Verpachtung auf den Kreis der Jagdgenossen beschränken. (2) Die Jagdgenossenschaft kann die Jagd für ei...