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BeamtVG § 31 Dienstunfall (Law)
(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes einge...
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BeamtVG § 11 Sonstige Zeiten (Law)
...as Beamtenverhältnis 1. a) als Rechtsanwalt oder Verwaltun...
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BeamtVG § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte (Law)
...31. Dezember 1991 hinaus fortbesteht, ist § 66 Abs. 2, 4 und 6 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung anzuwenden. (3) Hat das Beamtenverhältnis, aus dem der Beamte in den Ruhesta...