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BauWiAusbV 1999 § 68 Ausbildungsberufsbild (Law)
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifr...
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BauWiAusbV 1999 § 31 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 12 (zu § 64) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1214 - 1216) ...
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BauWiAusbV 1999 § 12 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 11 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte "Zimmerarbeiten", "Stukkateurarbeiten", "Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 2 (zu § 12) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1146 - 1168) ...