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BEGDV 3 § 10 Zusätzliches Darlehen (Law)
Auf das zusätzliche Darlehen sind die §§ 6 bis 9 entsprechend anzuwenden.
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BEGDV 3 § 13 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
Der Berechnung der Kapitalentschädigung ist die als Anlage 2 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungs...
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BEGDV 3 Anlage 2 zu § 13 der 3.DV-BEG (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1966, 309 ...