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AEG 1994 § 32 Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter (Law)
Für Wagenhalter gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften für nichtöffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechend, soweit sie 1. ...
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AEG 1994 § 30 Übergangsregelung für den Schienenpersonennahverkehr der Eisenbahnen des Bundes (Law)
Bis zum 31. Dezember 1995 ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auch Aufsichts- und Genehmigungsbehörde sowie zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EWG) N...