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BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) werden in den nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
...332,88 DM.
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...33 1048 266 63 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...33 A 5 3 27,33 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
...33 2770,67 2891,01 3011,35 3131,69 3252,03 3372,37 3492,71 ...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 (XXXX) (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1997 (BGBl. I S. 2764), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Au...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 1 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 3508 ...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 2 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...33,55 Buchstabe b 173,00 ...
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WG Art 33 (Law)
(1) Ein Wechsel kann gezogen werden auf Sicht; auf eine bestimmte Zeit nach Sicht; auf eine bestimmte Zeit na...
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HGBEG Art 33 (Law)
(1) Waren wie Anlagevermögen behandelte Vermögensgegenstände im Abschluß für das am 31. Dezember 1994 endende oder laufende Geschäftsjahr mit einem niedrigeren Wert angesetzt, als er nach § 240 Abs. 3...
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ScheckG Art 33 (Law)
Auf die Wirksamkeit des Schecks ist es ohne Einfluß, wenn der Aussteller nach der Begebung des Schecks stirbt oder handlungsunfähig wird.
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Grundgesetz Artikel 33 (Law)
Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentliche...
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AltPflG § 33 (Law)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen, die mit der Anwendung des § 6 Nummer 3 gemacht wurden, ...
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BeamtStG § 33 Grundpflichten (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beam...
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AGG § 33 Übergangsbestimmungen (Law)
(1) Bei Benachteiligungen nach den §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder sexuellen Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz ist das vor dem 18. August 2006 maßgebliche...
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BHO § 33 Nachtragshaushaltsgesetze (Law)
Auf Nachträge zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden. Der Entwurf ist bis zum Ende des Haushaltsjahres einzubringen.
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ErbbauV § 33 (Law)
(1) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleiben die Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Reallasten bestehen, soweit sie nicht dem Erbbauberechtigten selbst zustehen. Dasselbe gilt für die Vormerkung ...
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DMBilG § 33 Prüfung (Law)
(1) Die Eröffnungsbilanz und der Anhang, jedoch ohne die vergleichende Darstellung nach § 20, sind durch einen Prüfer zu prüfen. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann die Eröffnungsbilanz nicht fes...
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BRüG § 33 (Law)
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BranntwMonG § 33 (Law)
(weggefallen)