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KrWG § 33 Abfallvermeidungsprogramme (Law)
(1) Der Bund erstellt ein Abfallvermeidungsprogramm. Die Länder können sich an der Erstellung des Abfallvermeidungsprogramms beteiligen. In diesem Fall leisten sie für ihren jeweiligen Zuständigkeitsb...
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KrWG Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 245) 1. Maßnahmen, die sich auf die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Abfal...