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BGB § 884 Wirkung gegenüber Erben (Law)
Soweit der Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, kann sich der Erbe des Verpflichteten nicht auf die Beschränkung seiner Haftung berufen.
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BGB § 339 Verwirkung der Vertragsstrafe (Law)
Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn...
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BGB (XXXX) §§ 15 bis 20 (weggefallen) (Law)